Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben gemäß dem Gesetz vom 18. Juli 1991 zur Regelung der Kontrolle über die Polizei- und Nachrichtendienste und über das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse *, wie z.B. die Bearbeitung von Beschwerden, verarbeiten wir, der Ständige N-Ausschuss als für die Verarbeitung Verantwortlicher, Ihre personenbezogenen Daten wie z.B. Ihre Identifikations- und Kontaktdaten. Wir bewahren diese personenbezogenen Daten so lange auf, wie es für die Bearbeitung der Akte oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. In bestimmten Fällen geben wir solche Daten an andere Regierungsstellen oder zuständige Behörden weiter, z. B. im Zusammenhang mit einer Datenschutzbeschwerde (weitere Informationen finden Sie im Protokoll über die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Bereich des Datenschutzes). Weitere Informationen darüber, wie wir mit Erklärungen und Beschwerden umgehen, finden Sie hier*. In bestimmten Fällen haben Sie zum Beispiel das Recht, Ihre personenbezogenen Daten zu ändern oder zu ergänzen. Da wir im Zusammenhang mit den Rechten der betroffenen Personen an bestimmte gesetzliche Beschränkungen gebunden sind (weitere Informationen: siehe Gesetz vom 30. Juli 2018, z. B. Artikel 14 und 45), können wir bestimmte Rechte, wie z. B. das Recht auf Auskunft in bestimmten Fällen, nicht erleichtern. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch unsere Organisation können Sie Beschwerden bei der Schutz persönlicher Daten einreichen. Aufgrund unserer Befugnisse als Datenschutzbehörde, u. a. für Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden, ist der Schutz persönlicher Daten jedoch nicht unsere Aufsichtsbehörde.