Der Ständige N-Ausschuss ist ein kollegiales Organ und setzt sich aus drei ständigen Ratsmitglieder  zusammen, darunter ein Präsident. Der Ausschuss verfügt über einen Kanzler und dessen Verwaltungspersonal sowie über einen Ermittlungsdienst.

Präsident und die beiden Ratsmitglieder

Der Präsident und die Ratsmitglieder des Ständigen N-Ausschusses werden durch die Abgeordnetenkammer für eine erneuerbare Periode von sechs Jahren ernannt. Für jeden von ihnen wird auch zwei Stellvertreter ernannt. Der Präsident muß ein Richter oder Staatsanwalt sein. Er leitet die Versammlungen des Ausschusses und ist mit der täglichen Verwaltung befasst.

Der derzeitige Präsident des Ständigen N-Ausschusses ist Serge Lipszyc, Staatsanwalt. Die beiden anderen Mitglieder sind Linda Schweiger, Generalberaterin im Verteidigungsministerium und Séverine Merckx, Rechtsberater.

 

Stellvertretende Ratsmitglieder

Vanessa Samain und Didier Marechalwurden wurden zu ersten und zweiten stellvertretenden Präsidenten/in ernannt. Filip Vanneste wurde zum zweiten niederländischsprachige stellvertretende Ratsmitglied ernannt. Thierry Werts wurde zum ersten französischsprachige stellvertretende Ratsmitglied und Michel Croquet zu zweiten französischsprachige stellvertretende Ratsmitglied.

 

Kanzler und Verwaltungspersonal

Der Ständige N-Ausschuss wird von einem Kanzler unterstützt, der für die Protokollierung der Versammlungen des Ausschusses und für den Schutz der geheimen Dokumentation und des Archivs verantwortlich ist. Er ist der Rechenschaftspflichtige des Ständigen N-Ausschusses und zudem mit der Leitung des Verwaltungspersonals betraut.

Frédéric Givron ist der Kanzler. Er ist auch für die Kanzlei des Widerspruchsorgans in Sachen Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen verantwortlich.

Das Verwaltungspersonal besteht aus 18 Mitgliedern und bietet eine Unterstützung des Ständigen N-Ausschusses.

 

Ermittlungsdienst

Für die Durchführung seiner Kontrollermittlungen kann der Ständige N-Ausschuss auf seinen Ermittlungsdienst zurückgreifen. Durch seine Untersuchungstätigkeiten zur Ort, ist dieser Dienst somit auch der am besten sichtbare Bestandteil des Ständigen N-Ausschusses.

Ferner hat der Ermittlungsdienst auch einen gerichtlichen Auftrag; er führt im Auftrag der Justizbehörden Ermittlungen hinsichtlich Angehörigen der zu kontrollierenden Dienste durch, die verdächtigt werden, ein Verbrechen oder eine Straftat begangen zu haben.

Der Ermittlungsdienst besteht zurzeit aus 7 Mitgliedern die alle die Funktion eines Kriminalpolizisten, eines stellvertretenden Staatsanwalts innehaben.

Eines der Mitgleider leitet den Dienst derzeit ad interim.

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