Der Ständige N-Ausschuss ist mit der Kontrolle der Aktivitäten und der Arbeitsweise der Staatssicherheit und des Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes betraut. Ferner kontrolliert er, prinzipiell gemeinsam mit dem Ständigen Kontrollausschuss für Polizeidienste, die Artbeitsweise des Koordinierungsorgans für die Bedrohungsanalyse und der verschiedenen Dienste, die dieses Koordinierungsorgan unterstützen.

Die Kontrolle umfasst im Prinzip sowohl die Rechtmäßigkeit (die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Gesetzgebung) und die Effizienz als auch die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Diensten.

In Bezug auf die Dienste, die das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse unterstützen, bezieht sich die Kontrolle lediglich auf ihre Verpflichtung, um Informationen in Bezug auf Terrorismus und Extremismus mitzuteilen.

Der Ausschuss ist auch dafür verantwortlich, die sogenannten gemeinsamen Datenbanken von Terroristen und Hasspropagandisten zusammen mit der Polizeidienststelle für Informationskontrolle (COC) zu überprüfen.

Schließlich wurde der Ausschuss 2018 zur zuständigen Aufsichtsbehörde ernannt. In dieser Eigenschaft wird die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre vieler Dienste und Personen sichergestellt, die Daten im Rahmen der "nationalen Sicherheit" verarbeiten.

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