• Der Ständige N-Ausschuss übt seine Kontrolle mit Hilfe von Untersuchungen aus, entweder auf Eigeninitiative oder auf Anforderung des Parlaments oder des zuständigen Ministers bzw. der zuständigen Behörde oder auf Antrag eines Bürgers oder eines Beamten, der eine Klage einreicht oder eine Anzeige erstattet.

  • Der Ausschuss ist mit der Kontrolle a posteriori der spezifischen und außergewöhnlichen Methoden der Datenerfassung durch die Nachrichten- und Sicherheitsdienste beauftragt.Der Ausschuss fungiert hier als Rechtsprechungsorgan.

  • Der Ausschuss ist befugt, bestimmte gewöhnliche Methoden einzustellen, die von den Nachrichtendiensten und Sicherheitsdiensten angewendet werden können.

  • Der Ausschuss erstellt eine schriftliche Stellungnahme für die Justizbehörden über die Rechtmäßigkeit der Art und Weise, mit der die in eine Strafakte eingeflossenen Daten durch die Nachrichten- und Sicherheitsdienste eingeholt worden sind.

  • Eine weitere Aufgabe des Ausschusses besteht darin, den Ersuchen um Stellungnahmen seitens der Abgeordnetenkammer, des Senats oder eines zuständigen Ministers zu allen Gesetzentwürfen, königlichen Erlässen, Rundschreiben oder zu allen anderen Dokumenten, die die politische Orientierung eines zuständigen Ministers bezüglich der Arbeitsweise der Nachrichtendienste oder des Koordinierungsorgans für die Bedrohungsanalyse ausdrücken, zu entsprechen.

  • Der militärische Nachrichtendienst ist befugt, Kommunikationen für militärische Zwecke abzufangen oder aufzuzeichnen, die ins In- oder Ausland gesendet werden. Der Dienst kann auch Videoaufnahmen im Ausland machen und Eingriffe in IT-Systeme vornehmen. Der Ausschuss ist für die Überwachung dieser Aufgaben verantwortlich.

  • Der Ausschuss kann damit beauftragt werden, Ermittlungen im Rahmen parlamentarischer Untersuchungen vorzunehmen.

  • Der Ausschuss übernehmt den Vorsitz und die Kanzlei des Widerspruchsorgans in Sachen Sicherheitsermächtigungen, -bescheinigungen und -stellungnahmen.

  • Der Ausschuss kontrolliert zusammen mit der Polizeidienststelle für Informationskontrolle (COC) die gemeinsamen Datenbanken zur Terrorismusbekämpfung (Terroristen und "Hasspropagandisten"). Beide Gremien beraten auch gemeinsam bei der Erstellung, Änderung und Implementierung solcher Datenbanken.
  • Der Ermittlungsdienst des Ständigen N-Ausschusses hat des Weiteren einen gerichtlichen Auftrag: Er führt im Auftrag der Justizbehörden Ermittlungen hinsichtlich Verbrechen und Straftaten durch, deren Angehörige der zu kontrollierenden Dienste verdächtigt werden.

  • Der Ausschuss wurde zur zuständigen Aufsichtsbehörde ernannt. In dieser Eigenschaft wird die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre vieler Dienste und Personen sichergestellt, die Daten im Rahmen der "nationalen Sicherheit" verarbeiten.

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