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Wie verläuft das Widerspruchsverfahren?

Der Antragsteller und gegebenenfalls sein Rechtsanwalt werden eingeladen, um die Untersuchungs- oder Prüfungsakte einzusehen. Im Prinzip bekommt der Antragsteller die gesamte Akte zur Einsicht. Auf Antrag der Polizei oder der Nachrichtendienste kann das Widerspruchsorgan allerdings beschließen, bestimmte Elemente aus der Akte zu entfernen. Wenn der Antragsteller es wünscht, wird er angehört.
Das Widerspruchsorgan kann zusätzliche Informationen bei den Mitarbeitern der Dienste anfordern, die die Untersuchung durchgeführt oder an der Überprüfung mitgearbeitet haben.

Das Widerspruchsorgan ist an strenge Fristen gebunden. Es muss seine Entscheidungen innerhalb folgender Fristen treffen:

  • binnen 60 Tagen, wenn sich der Widerspruch auf eine Sicherheitsermächtigung bezieht;
  • binnen 15 Tagen, wenn sich der Widerspruch auf eine Sicherheitsbestätigung bezieht;
  • binnen 30 Tagen, wenn sich der Widerspruch auf eine Sicherheitsstellungnahme bezieht;
  • binnen 15 Tagen, wenn sich der Widerspruch auf eine Entscheidung einer Behörde bezieht, in bestimmten Fällen Sicherheitsbestätigungen oder Sicherheitsstellungnahmen zu beantragen.

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