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Sicherheitsermächtigung

Personen, die aufgrund Ihrer Funktion Zugang zu geheimen Daten haben (müssen), müssen über eine besondere Ermächtigung verfügen. Diese sog. Sicherheitsermächtigung hat vor allem zum Ziel, sensible Informationen zu schützen, indem sie deren Verfügbarkeit auf Personen beschränkt, von denen erwartet werden darf, dass sie ausreichend Garantien im Zusammenhang mit Geheimhaltung, Loyalität und Integrität bieten. Aber diese Ermächtigung gilt nicht nur für natürliche Personen und bezieht sich nicht unbedingt auf den Zugang zu geheimen Informationen. Juristische Personen, die beispielsweise bei öffentlichen Aufträgen in sensiblen Bereichen mitbieten wollen, können ebenfalls durchleuchtet werden. Darüber hinaus kann die Ermächtigung auch in Ausführung von Verträgen beantragt werden, die Belgien mit anderen Ländern oder mit internationalen oder supranationalen Einrichtungen geschlossen hat.

Sicherheitsbescheinigung für den Zugang zu Orten, an denen sich geheime Daten befinden

Bestimmte Behörden können eine Sicherheitsbescheinigung für Personen fordern, die Zugang zu Orten bekommen müssen, an denen sich geheime Dokumente befinden, auch wenn sie diese Informationen nicht zur Kenntnis nehmen. Hierbei geht es beispielsweise um die Situation eines Besuchers oder einer Reinigungsmannschaft. Bis 2005 konnte in diesen Fällen nur eine Sicherheitsermächtigung verlangt werden. Das Verfahren zur Erteilung einer Sicherheitsermächtigung ist jedoch sehr umständlich und zeitraubend. Deshalb hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.

Sicherheitsbescheinigung für bestimmte Orte oder Veranstaltungen

Es gibt noch eine zweite Art von Sicherheitsbescheinigung, nämlich eine Bescheinigung für Personen, die für beschränkte Zeit Zugang zu Räumlichkeiten, Gebäuden oder Geländen haben wollen, die eine Verbindung zu den Funktionen von Behörden oder zu einer bestimmten nationalen oder internationalen diplomatischen oder protokollarischen Veranstaltung haben, bei denen eine bestimmte Gefahrenlage gegeben ist (z. B. Terrorismus). Konkret geht es hierbei zum Beispiel um den Zugang zu einem europäischen Gipfeltreffen oder anderen internationalen Konferenzen, bei denen beispielsweise Kontrollen von Teilnehmern, Besuchern, Lieferanten und Journalisten erfolgen.

Sicherheitsstellungnahme

Neben einer möglichen oder konkreten Bedrohung in einem Gebäude oder an einem bestimmten Ort können bestimmte Gelände nur aufgrund ihrer Art durch Bedrohungen gefährdet sein. Denken Sie nur an das Vorfeld eines Flughafens. Wer die Möglichkeit missbraucht, an diesen Ort zu gelangen, kann wichtigen (Staats-)Interessen ernsten Schaden zufügen. Dasselbe gilt für Personen, die eine bestimmte Funktion ausüben oder einen bestimmten Auftrag ausführen wollen oder die eine bestimmte Genehmigung haben wollen. In allen diesen Fällen können Verwaltungsbehörden eine Sicherheitsstellungnahme beantragen, bevor sie über die Genehmigung, Erlaubnis oder Ernennung entscheiden.

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