banner-german

Pages DE

 

Ständiger N-Ausschuß
Leuvenseweg 48 - 4
1000 Brüssel
T : 02 / 286.29.11
F : 02 / 286.29.99
E : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Widerspruchsorgan
Leuvenseweg 48 - 5
1000 Brüssel
T : 02 / 286.29.11
F : 02 / 286.29.99
E : beroepsorgaanDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Veiligheid vande Staat (VSSE)
Koning Albert II laan 6
1000 Brüssel
T : 02 / 205.62.11
F : 02 / 201.57.72
E : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

DEFENSIE - ACOS IS
Kwartier Koningin Elizabeth
Everestraat 1 - Blok 12
1140 Evere
E : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

OCAD
Wetstraat 22
1000 Brüssel
T : 02 / 238.56.86
E : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Welcher Unterschied besteht zwischen dem Ständigen N-Ausschuss und der Verwaltungskommission, die mit der Überwachung spezifischer und außergewöhnlicher Methoden der Datenerfassung durch die Nachrichten- und Sicherheitsdienste beauftragt ist?

Die Kontrolle der spezifischen und außergewöhnlichen Methoden wurde zwei Instanzen anvertraut: die Verwaltungskommission und der Ständige N-Ausschuss.

Die Verwaltungskommission und der Ständige N-Ausschuss üben eine parallele und getrennte Kontrolle zu den verwendeten Methoden aus. Sie kontrollieren somit die Rechtmäßigkeit (und damit die Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit) der Maßnahme. In Bezug auf die außergewöhnlichen Methoden führt die Verwaltungskommission außerdem eine Vorabkontrolle durch: Sie muß normalerweise ihre Zustimmung vor der Anwendung einer solchen Methode erteilen.

Die Kommission fungiert als administrative Einheit, während der Ständige N-Ausschuss als Rechtsprechungsorgan fungiert.

Die Verwaltungskommission setzt sich aus drei ordentlichen Mitgliedern und aus ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern zusammen. Eines der Mitglieder ist Staatsanwalt und die beiden anderen Richter wovon einer Untersuchungsrichter ist. Dieser ist auch Vorsitzender der Kommission. Diese Richter werden von der Exekutive (der Ständige N-Ausschuss von der Legislative) für eine zweimal erneuerbare Periode von fünf Jahren ernannt.

Auf königlichen Erlass vom 26. Dezember 2015 wurden die drei ordentlichen Mitglieder ernannt. Der Vorsitzender ist Jean-Claude Claeys, Vizepräsident und Untersuchungsrichter am erstinstanlichen Gericht in Ostflandern; die anderen Mitglieder sind Dominique Hendrickx, erster Stellvertreter des Staatsanwalts bei der Staatsanwalt der Provinz Wallonisches Brabant, und Viviane Deckmyn, Richter am erstinstanzlichen Gericht in Mechelen.

Welche gewöhnlichen, spezifischen und außergewöhnlichen Methoden der Datenerfassung werden von den Nachrichtendiensten implementiert?

Ab dem 1. September 2010 haben die Nachrichten- und Sicherheitsdienste die Möglichkeit, gewöhnliche, spezifische und außergewöhnliche Methoden zur Datenerfassung zu benutzen. Der Einsatz dieser Methoden zeichnet sich durch rigorosen Bedingungen aus und unterliegt strengen Kontrollen. [pdf]

Die gewöhnlichen Methoden sind unter anderem:

  • die Nutzung offener Quellen (z. B. Zeitungsartikel, Berichte);
  • die Nutzung humaner Quellen (Informanten);
  • die Beobachtung oder Überprüfung der öffentlich zugänglichen öffentlichen oder privaten Orten ohne den Einsatz technischer Hilfsmittel;
  • die Identifizierung des Benutzers eines Kommunikationsmittels oder eines benutzten Kommunikationsmittels (soweit es um eine Mithilfe oder einen Direktzugang zur Datei der Kunden eines Betreibers geht) ;
  • die Anforderung der Mithilfe einer Bank oder eines Finanzinstitut zur Identifizierung des Endbenutzers einer vorausbezahlten Karte, auf Grundlage von der Referenz einer elektronischen Banktransaktion, der in Verbindung mit der vorausbezahlten Karte ist und der zuvor durch einen Betreiber oder Provider mitgeteilt wurde.

Die spezifischen Methoden sind folgende:

  • die Beobachtung der öffentlich zugänglichen öffentlichen und privaten Orten unter Einsatz technischer Hilfsmittel oder die Beobachtung privater Orte, die nicht öffentlich zugänglich sind, mit oder ohne Einsatz technischer Hilfsmittel;
  • die Inspektion von öffentlich zugänglichen öffentlichen oder privaten Orten und geschlossenen Objekten, die sich an diesen Orten befinden, unter Einsatz technischer Hilfsmittel;
  • die Kenntnisnahme der Identifizierungsdaten des Absenders oder Empfängers eines Schreibens oder des Besitzers eines Postfachs ;
  • die Maßnahmen zur Identifizierung und zur Lokalisierung eines Abonnenten oder regelmäßigen Benutzers eines elektronischen Kommunikationsdienstes oder des verwendeten elektronischen unter Einsatz technischer Hilfsmittel ;
  • die Maßnahmen zur Feststellung von Gesprächsdaten elektronischer Kommunikationsmittel und zur Lokalisierung der Herkunft oder der Bestimmung elektronischer Mitteilungen;
  • die Gewinnung von Daten über das Zahlungsmittel, die Identifizierung des Zahlungsmittels des Abonnements oder die Benutzung eines Kommunikationsdienstes durch die Mithilfe eines Betreibers von elektronischen Medien oder eines Providers von einem elektronischen Kommunikationsdienst oder der Direktzugang zur betroffenen Datei;
  • die Anforderung Verkehrs- und Reisdaten bei jedem privaten Dienstanbieter im Verkehrs- und Reisbereich.

Die außergewöhnlichen Methoden sind folgende:

  • die Beobachtung (unter Einsatz technischer Hilfsmittel oder nicht) unter anderem privater Orte, die nicht öffentlich zugänglich sind, oder eines Raums der als Wohnsitz eines Rechtsanwaltes, Arztes oder Journalisten oder deren beruflichen Zwecken dient;
  • die Untersuchung (unter Einsatz technischer Hilfsmittel oder nicht) unter anderem privater Orte, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, oder eines Raums der als Wohnsitz eines Rechtsanwalts, Arztes oder Journalisten oder deren beruflichen Zwecken dient, und geschlossener Objekte, die sich an diesen Orten befinden;
  • die Gründung oder Nutzung einer juristischen Person zur Unterstützung operationeller Tätigkeiten und der Einsatz von Beamten des Dienstes unter dem Deckmantel einer fiktiven Person oder eines fiktiven Status;
  • das Öffnen und die Kenntnisnahme von einem an einen Postdienstleister anvertrauten Schreibens;
  • das Einholen von Daten in Bezug auf Bankkonten und –transaktionen;
  • das Eindringen in einem Informationssystem unter Einsatz oder nicht von technischen Hilfsmitteln, falschen Signalen, falschen Codes oder falschem Status;
  • das Mithören, die Kenntnisnahme und die Aufzeichnung von Gesprächen.

Besondere Methoden für die Staatssicherheit

Die Staatssicherheit kann jetzt Informationen aus dem Ausland sammeln unter Anwendung der besonderen Methoden im Inland. Der Dienst kann auch außergewöhnlichen Methoden (Mithören, Eindringen in einem Informationssystem, Anforderung der Bankdaten) benutzen im Rahme von der Verfolgung extremistischer Einzelpersonen und Gruppen und im Rahme von der Einmischung ausländischer Mächten.

Besondere Methoden für den Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienst

Der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst ist außerdem befugt, Mitteilungen aus dem Ausland zu überwachen und erhalten, und dies unter rigorosen gesetzlichen Auflagen und Kontrollen.

| info@comiteri.be | T (0)2 286 29 11F (0)2 286 29 99Leuvenseweg, 48/4 | 1000 BrusselÜber diese Website

| beroepsorgaan@comiteri.be T (0)2 286 29 11 | F (0)2 286 29 99Leuvenseweg, 48/5 | 1000 BrusselÜber diese Website